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Recht & Verfahren

Illiquidität

Illiquidität ist die Zahlungsunfähigkeit im wirtschaftlichen Sinn: Ein Schuldner verfügt nicht über die Mittel, um seine fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen.

Insolvenzrechtlich ist sie einer der beiden Eröffnungsgründe. Sie liegt vor, wenn der Schuldner mangels bereiter Zahlungsmittel nicht in der Lage ist, seine fälligen Schulden zu begleichen, und sich die erforderlichen Mittel voraussichtlich auch nicht alsbald beschaffen kann.

Abzugrenzen ist sie von der bloßen Zahlungsstockung, bei der ein vorübergehender Engpass binnen kurzer Zeit behoben werden kann. Die Rechtsprechung stellt dabei auf einen überschaubaren Zeitraum und auf die Höhe der ungedeckten Verbindlichkeiten ab. Ebenfalls zu unterscheiden ist sie von der Überschuldung, die eine bilanzielle Betrachtung erfordert und nur bei juristischen Personen Eröffnungsgrund ist.

Praktisch bedeutsam ist die genaue Bestimmung des Eintritts, weil daran die Antragspflicht, die Anfechtungsfristen und die Haftung der Geschäftsleiter anknüpfen.