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Recht & Verfahren

Initiativantrag

Ein Initiativantrag ist ein Gesetzesvorschlag, der von Abgeordneten des Nationalrates eingebracht wird. Erforderlich ist die Unterstützung durch eine in der Geschäftsordnung festgelegte Zahl von Abgeordneten oder die Einbringung durch einen Ausschuss. Er steht neben der Regierungsvorlage als zweiter praktisch bedeutsamer Weg der Gesetzesinitiative.

Der wesentliche verfahrensrechtliche Unterschied liegt im Fehlen eines Begutachtungsverfahrens. Weil dieses nur für Ministerialentwürfe vorgesehen ist, können Vorhaben über einen Initiativantrag rascher und ohne Stellungnahmen der betroffenen Stellen beschlossen werden.

Dieser Weg wird bei zeitkritischen Vorhaben genutzt und wegen der fehlenden Einbindung regelmäßig kritisiert.

Für die Auslegung folgt daraus, dass Materialien knapper ausfallen und die Entstehungsgeschichte weniger ergiebig ist.