Erläuternde Bemerkungen
Erläuternde Bemerkungen sind die Begründungen, die einem Gesetzesentwurf beigegeben werden und Zweck, Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen darlegen.
Sie gehören zu den Gesetzesmaterialien und werden gemeinsam mit der Regierungsvorlage im Parlament veröffentlicht. Ergänzt werden sie durch Ausschussberichte, Begutachtungsstellungnahmen und Protokolle der Debatten.
Ihre Bedeutung liegt in der Auslegung: Wo der Wortlaut mehrdeutig ist, geben sie Aufschluss darüber, welches Problem der Gesetzgeber lösen wollte und wie er einzelne Begriffe verstanden wissen wollte. Sie sind das Hauptmaterial der historischen Interpretation.
Verbindlich sind sie nicht: Was in den Materialien steht, wurde nicht beschlossen, weshalb es hinter dem Gesetzestext zurücktritt, wenn beide auseinandergehen. Gerichte ziehen sie dennoch regelmäßig heran und zitieren sie in Entscheidungen. Zugänglich sind sie über die Parlamentsdatenbank und teilweise über das Rechtsinformationssystem des Bundes, was sie zu einem gut verfügbaren Arbeitsmittel der Rechtsanwendung macht.