Inhaberpapier
Ein Inhaberpapier ist ein Wertpapier, bei dem das verbriefte Recht demjenigen zusteht, der die Urkunde innehat. Übertragen wird es durch bloße Einigung und Übergabe, ohne dass es einer Abtretung oder eines Indossaments bedürfte.
Der Schuldner leistet mit befreiender Wirkung an den Inhaber und muss dessen Berechtigung nicht prüfen. Daraus folgt die hohe Verkehrsfähigkeit, aber auch das Verlustrisiko. Geht die Urkunde verloren, kann sie im Aufgebotsverfahren kraftlos erklärt werden.
Beispiele sind Inhaberschecks, Inhaberschuldverschreibungen und historisch Inhaberaktien, die in Österreich für nicht börsenotierte Gesellschaften abgeschafft wurden, um wirtschaftliche Eigentümer nachvollziehbar zu machen. Ein qualifiziertes Legitimationspapier mit ähnlicher Wirkung ist das Sparbuch.
Den Gegenbegriff bilden Orderpapiere, die durch Indossament übertragen werden, und Rektapapiere, die auf einen Namen lauten und der Zession bedürfen.