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Recht & Verfahren

individuelle Rechtsquelle

Als individuelle Rechtsquelle wird jener Rechtserzeugungsakt bezeichnet, aus dem individuelle Normen hervorgehen, also der Bescheid einer Behörde, das Urteil eines Gerichts, aber auch der Vertrag zwischen Privaten. Ihr gegenüber stehen die generellen Rechtsquellen wie Verfassung, Gesetz und Verordnung.

Der Begriff stammt aus der Stufenbaulehre, die Rechtserzeugung als fortschreitende Konkretisierung begreift: Jede Stufe wendet die höherrangige Norm an und erzeugt zugleich neues Recht, sodass Rechtsanwendung und Rechtserzeugung keine Gegensätze sind, sondern zwei Seiten desselben Vorgangs.

Praktisch macht das verständlich, warum ein Bescheid für den Einzelfall dieselbe Verbindlichkeit hat wie ein Gesetz für die Allgemeinheit und warum er, wenn er rechtskräftig wird, auch dann gilt, wenn er inhaltlich unrichtig ist.

Für die Rechtsanwendung folgt daraus die Prüfungsfrage, ob der individuelle Akt innerhalb der Ermächtigung der generellen Norm geblieben ist.