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Recht & Verfahren

Individuelle Norm

Eine individuelle Norm richtet sich an einen bestimmten Adressaten und regelt einen konkreten Fall, im Unterschied zur generellen Norm, die eine unbestimmte Vielzahl von Personen und Sachverhalten erfasst.

Typische individuelle Normen sind der Bescheid, das Urteil und der gerichtliche Beschluss, generelle Normen sind Gesetz und Verordnung.

Die Unterscheidung ist mehr als eine Ordnungsfrage, weil sich Erzeugung und Kontrolle unterscheiden: Individuelle Normen ergehen in einem Verfahren mit Parteistellung und rechtlichem Gehör und werden im Instanzenzug bekämpft, generelle Normen entstehen im Gesetzgebungs- oder Verordnungsverfahren und werden vom Verfassungsgerichtshof geprüft.

Die Rechtstheorie beschreibt beide als Stufen desselben Erzeugungszusammenhangs. Die individuelle Norm konkretisiert die generelle für den Einzelfall und ist ihrerseits Grundlage der Vollstreckung. Auch Verträge lassen sich in diesem Sinn als individuelle Normen deuten, die die Parteien in Ausübung ihrer Privatautonomie erzeugen.