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Recht & Verfahren

Delegationsnorm

Eine Delegationsnorm ist eine Rechtsvorschrift, die ein anderes Organ dazu ermächtigt, seinerseits Recht zu erzeugen. Sie überträgt Rechtserzeugungsmacht, statt selbst ein Verhalten zu gebieten.

Der Begriff stammt aus der Rechtstheorie, insbesondere aus der Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung, wonach jede Norm ihre Geltung aus einer höherrangigen ableitet.

Beispiele finden sich auf allen Ebenen: Die Bundesverfassung ermächtigt den Nationalrat zur Gesetzgebung, ein Gesetz ermächtigt einen Minister oder eine Landesregierung zur Erlassung einer Verordnung, ein Gesetz ermächtigt die Behörde zur Bescheiderlassung, und ein Vertrag ermächtigt die Parteien zur Gestaltung ihrer Beziehungen.

Für Verordnungen setzt die Verfassung dabei Grenzen: Sie dürfen nur auf Grund der Gesetze und innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung ergehen (Art 18 B-VG), weshalb eine zu unbestimmte Delegationsnorm verfassungswidrig sein kann. Wird die Ermächtigung überschritten, ist die erzeugte Norm rechtswidrig und vom Verfassungsgerichtshof aufhebbar.