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Recht & Verfahren

Indexklausel

Auch: Wertsicherungsklausel

Eine Indexklausel, auch Wertsicherungsklausel, koppelt eine Geldschuld an einen Index, sodass sich der Betrag mit dessen Veränderung anpasst. Sie soll den realen Wert der Leistung über die Zeit erhalten.

Verbreitet ist sie bei Miet- und Pachtverträgen, bei Unterhaltsvereinbarungen, in Baurechts- und Lieferverträgen sowie bei langfristigen Dienstleistungsverträgen. Bezugsgröße ist meist der Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Austria, wobei Ausgangsbasis, Schwellenwert für die Auslösung der Anpassung und Anpassungsintervall festzulegen sind.

Gegenüber Verbrauchern bestehen Schranken. Eine Klausel ist nur wirksam, wenn die Anpassung auch zugunsten des Verbrauchers wirkt, die maßgeblichen Umstände beschrieben und vom Willen des Unternehmers unabhängig sind. Hinzu tritt das Transparenzgebot, das eine nachvollziehbare Berechnung verlangt (§ 6 KSchG).

Im Mietrecht bestehen zusätzliche Beschränkungen für Richtwert- und Kategoriemietzinse.