Indirekte Steuer
Indirekte Steuern sind Abgaben, bei denen Steuerschuldner und wirtschaftlich Belasteter auseinanderfallen. Abgeführt werden sie von einem Unternehmer, getragen wirtschaftlich vom Endverbraucher, auf den sie über den Preis überwälzt werden.
Wichtigstes Beispiel ist die Umsatzsteuer, hinzu treten die Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Alkohol, Tabak und Energie sowie Zölle. Ihnen stehen die direkten Steuern gegenüber, bei denen Schuldner und Belasteter zusammenfallen, also Einkommen-, Körperschaft- und Grundsteuer.
Die Unterscheidung ist mehr als systematisch. Indirekte Steuern sind unionsrechtlich weitgehend harmonisiert, weil unterschiedliche Sätze den Binnenmarkt verzerren würden, während direkte Steuern in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verblieben sind und dort Einstimmigkeit erfordern.
Verteilungspolitisch gelten indirekte Steuern als regressiv, weil sie unabhängig von der Leistungsfähigkeit anfallen. Ermäßigte Sätze für Grundbedarfsgüter sollen das abmildern.