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Recht & Verfahren

Haftungsfonds

Als Haftungsfonds wird jenes Vermögen bezeichnet, das den Gläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung steht.

Bei natürlichen Personen ist das im Ausgangspunkt das gesamte Vermögen, eingeschränkt durch die Pfändungsschutzbestimmungen, insbesondere das Existenzminimum.

Bei Kapitalgesellschaften ist der Haftungsfonds das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht persönlich, weshalb den Gläubigern nur das Vermögen der Gesellschaft haftet. Daraus erklären sich die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, die verhindern sollen, dass dieser Fonds ausgehöhlt wird. Verstöße wie die verdeckte Einlagenrückgewähr lösen Rückzahlungspflichten und Organhaftung aus. Bei Personengesellschaften tritt das Privatvermögen der unbeschränkt haftenden Gesellschafter hinzu.

Ergänzt wird der Gedanke durch das Anfechtungsrecht im Insolvenzverfahren, mit dem Vermögensverschiebungen zulasten der Gläubiger rückgängig gemacht werden können, sowie durch die Vorschriften über die Insolvenzantragspflicht.