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Karriere

HR-Transformation

HR-Transformation bezeichnet den Wandel der Personalfunktion von der Verwaltung hin zu einer beratenden und strategisch ausgerichteten Rolle. Der Begriff stammt aus der Managementlehre und ist rechtlich nicht geregelt, die damit verbundenen Umstellungen berühren aber mehrere Rechtsbereiche.

Werden Aufgaben ausgelagert, etwa Lohnverrechnung, Recruiting oder Bewerbermanagement, ist datenschutzrechtlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, und je nach Umfang kann ein Betriebsübergang vorliegen, mit der Folge, dass Arbeitsverhältnisse übergehen.

Die Einführung neuer Systeme zur Personalverwaltung und Leistungsbeurteilung ist mitbestimmungspflichtig. Organisatorische Änderungen mit erheblichen Nachteilen für die Belegschaft können eine Betriebsänderung darstellen, die den Betriebsrat zur Verhandlung eines Sozialplans berechtigt.

Werden Stellen abgebaut, sind die Anzeigepflichten beim Arbeitsmarktservice zu beachten, deren Verletzung Kündigungen unwirksam macht.