Honorarnote
Eine Honorarnote ist die Abrechnung eines Angehörigen der freien Berufe über erbrachte Leistungen. Umsatzsteuerrechtlich ist sie eine Rechnung und hat deren Merkmale zu enthalten, weil andernfalls der Vorsteuerabzug des Empfängers scheitert.
Für Rechtsanwälte bestehen ergänzende Anforderungen: Die Leistungen sind nachvollziehbar aufzugliedern, damit die Angemessenheit überprüft werden kann. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand sind die einzelnen Tätigkeiten mit Datum und Dauer auszuweisen, weil pauschale Sammelangaben im Streitfall nicht ausreichen.
Maßgeblich für die Höhe sind die Honorarvereinbarung, sonst der Rechtsanwaltstarif und die Allgemeinen Honorar-Kriterien. Gegenüber Verbrauchern bestehen Aufklärungspflichten über die voraussichtliche Kostenbelastung.
Bei Streit über die Höhe kann die Rechtsanwaltskammer eine gutachtliche Äußerung erstatten.