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Recht & Gehalt

Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage ist jener Betrag, bis zu dem in der Sozialversicherung Beiträge eingehoben werden. Entgeltteile darüber bleiben beitragsfrei. Sie wird jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst und getrennt für laufende Bezüge und für Sonderzahlungen festgelegt.

Ihre Wirkung ist doppelt: Sie begrenzt die Beitragspflicht, zugleich aber auch die Leistungen, insbesondere die Pensionshöhe, weil nur beitragsgedeckte Entgeltteile in das Pensionskonto eingehen. Ebenso sind Kranken- und Wochengeld gedeckelt.

Daraus folgt die für die Praxis bedeutsame Einsicht, dass Einkommensteile über der Grenze sozialversicherungsrechtlich folgenlos bleiben und für die Altersvorsorge eigenständig abzudecken sind.

Bei mehreren Beschäftigungen werden die Grundlagen zusammengerechnet, wobei zu viel entrichtete Beiträge auf Antrag erstattet werden.