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Recht & Verfahren

Hochverrat

Hochverrat begeht, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines Bundeslandes zu ändern oder ein zur Republik gehörendes Gebiet abzutrennen (§ 242 StGB).

Das Delikt ist ein Unternehmensdelikt. Bereits der Versuch ist der Vollendung gleichgestellt, weshalb ein Rücktritt vom Versuch nach den allgemeinen Regeln ausscheidet. Vorgesehen ist stattdessen ein eigener Strafaufhebungsgrund bei freiwilliger Aufgabe und Abwendung der Gefahr. Erfasst sind auch Vorbereitungshandlungen wie die Verabredung zum Hochverrat, die eigens strafbar ist.

Zuständig ist das Geschworenengericht, weil es sich um ein politisches Delikt handelt.

Abzugrenzen ist der Hochverrat vom Landesverrat, der die Preisgabe von Staatsgeheimnissen und die Begünstigung fremder Mächte betrifft, sowie von den staatsfeindlichen Verbindungen und den Verbrechen gegen den Staat, die geringere Anforderungen stellen.