Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist jener Wert, auf den ein Steuersatz oder Beitragssatz angewendet wird.
Ihre Ermittlung ist bei jeder Abgabe eigens geregelt: Bei der Einkommensteuer ist es das Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, bei der Umsatzsteuer das Entgelt ohne Steuer, bei der Grunderwerbsteuer der Wert der Gegenleistung, mindestens der Grundstückswert, und in der Sozialversicherung das Entgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage.
Zu unterscheiden ist sie von den Absetzbeträgen, die erst die errechnete Steuer mindern, während Freibeträge bereits die Bemessungsgrundlage verringern.
Praktisch bedeutsam ist die genaue Bestimmung, weil sich Fehler proportional auswirken. Bei Streitigkeiten über Abgaben betrifft der Großteil der Verfahren nicht den Steuersatz, sondern die Frage, was in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.