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Recht & Verfahren

Höhere Gewalt

Auch: Vis maior, Force Majeure

Höhere Gewalt (lateinisch vis maior) ist ein von außen einwirkendes, außergewöhnliches Ereignis, das auch mit äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte und nicht zu den typischen Betriebsgefahren zählt, etwa Erdbeben, Hochwasser, Krieg oder ein behördliches Verbot.

Eine allgemeine Legaldefinition fehlt im österreichischen Recht. Der Begriff wird durch Rechtsprechung und Lehre ausgefüllt und in einzelnen Gesetzen als Haftungsgrenze verwendet, etwa im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.

Zivilrechtlich wirkt sich höhere Gewalt vor allem über die Unmöglichkeit aus: Wird die Leistung ohne Verschulden dauerhaft unmöglich, erlischt die Verpflichtung und die Gegenleistung entfällt (§ 1447 ABGB). Verschuldensabhängige Haftung scheidet ohnehin aus, weil niemandem Vorwurf zu machen ist. Wirtschaftliche Erschwernis oder gestiegene Kosten reichen dafür allerdings nicht.

In der Vertragspraxis wird die Frage regelmäßig nicht dem Gesetz überlassen, sondern in einer Force-Majeure-Klausel geregelt, die Ereignisse aufzählt und Rechtsfolgen wie Fristverlängerung, Leistungsaussetzung oder Rücktritt vorsieht. Solche Klauseln haben seit den Lieferkettenstörungen der Pandemiejahre in Wirtschaftskanzleien deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen.