Herrschaftsrechte
Herrschaftsrechte sind jene subjektiven Rechte, die ihrem Träger die unmittelbare Herrschaft über eine Sache oder ein Gut einräumen und gegenüber jedermann wirken.
Zu ihnen zählen das Eigentum als umfassendstes Herrschaftsrecht, die beschränkten dinglichen Rechte wie Pfandrecht, Dienstbarkeit, Reallast und Baurecht, ferner die Immaterialgüterrechte an Marken, Patenten, Designs und Werken sowie die Persönlichkeitsrechte, die die Herrschaft über die eigene Person betreffen.
Sie stehen neben den beiden anderen Kategorien subjektiver Rechte: den Ansprüchen, die ein Verhalten von einer bestimmten Person verlangen, und den Gestaltungsrechten, die durch einseitige Erklärung eine Rechtslage verändern.
Praktische Bedeutung hat die Einordnung für den Schutz. Herrschaftsrechte sind absolut geschützte Rechtsgüter, deren Verletzung Schadenersatzansprüche ohne besondere Anspruchsgrundlage begründet und die durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche verteidigt werden können.