Heiratsvertrag
Heiratsvertrag ist eine überkommene Bezeichnung für Vereinbarungen zwischen Verlobten oder Ehegatten über vermögensrechtliche Verhältnisse. Das Gesetz spricht vom Ehepakt.
Weil in Österreich Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand gilt, dienen solche Verträge vor allem der Vereinbarung einer Gütergemeinschaft, unter Lebenden oder auf den Todesfall. Erforderlich ist die Form des Notariatsakts.
Davon zu unterscheiden sind Vereinbarungen über die Aufteilung des Vermögens für den Scheidungsfall: Vorwegvereinbarungen über eheliche Ersparnisse und die Ehewohnung sind zulässig, unterliegen aber Formerfordernissen und einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle. Für das eheliche Gebrauchsvermögen im Übrigen bestehen weitergehende Beschränkungen.
Praktische Bedeutung haben solche Verträge vor allem bei Unternehmensbeteiligungen und erheblichem eingebrachtem Vermögen.