Ehepakt
Ein Ehepakt ist ein Vertrag, mit dem Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse abweichend vom gesetzlichen Güterstand regeln. Da in Österreich Gütertrennung gilt, dient er vor allem dazu, eine Gütergemeinschaft zu vereinbaren, unter Lebenden oder auf den Todesfall, umfassend oder auf bestimmte Vermögensteile beschränkt. Ehepakte bedürfen der Form eines Notariatsakts.
Von ihnen zu unterscheiden sind Vereinbarungen über die Aufteilung des Vermögens für den Scheidungsfall. Solche Vorwegvereinbarungen sind für eheliche Ersparnisse und die Ehewohnung zulässig, unterliegen aber Formerfordernissen und einer gerichtlichen Kontrolle, wenn die Aufteilung unbillig wäre. Für das Gebrauchsvermögen im Übrigen bestehen weitergehende Beschränkungen.
Praktische Bedeutung haben Ehepakte und Vorwegvereinbarungen vor allem dann, wenn Unternehmen, Betriebsvermögen oder erhebliche eingebrachte Werte vorhanden sind und Klarheit für den Trennungsfall geschaffen werden soll.