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Recht & Verfahren

Heimfallrecht

Das Heimfallrecht bezeichnet den Rückfall einer Sache oder eines Rechts an den ursprünglich Berechtigten.

Praktisch bedeutsam ist es im Baurechtsrecht. Erlischt das Baurecht durch Zeitablauf, fällt das Bauwerk an den Liegenschaftseigentümer, der dem Bauberechtigten dafür eine Entschädigung zu leisten hat, mangels abweichender Vereinbarung ein Viertel des Bauwerts. Vereinbart werden kann zudem ein vorzeitiger Heimfall für den Fall, dass der Bauberechtigte seine Verpflichtungen verletzt, etwa den Bauzins über längere Zeit nicht zahlt.

Ein verwandter Gedanke liegt dem Erbrecht des Bundes zugrunde. Sind keine Erben vorhanden und meldet sich niemand, fällt der Nachlass dem Bund zu. Man spricht vom Heimfallsrecht des Staates, das allerdings kein Erbrecht im eigentlichen Sinn ist, sondern ein originärer Erwerb.

In Bestand- und Übergabeverträgen finden sich Rückfallklauseln mit ähnlicher Funktion.