Headhunting
Headhunting bezeichnet die gezielte Ansprache und Abwerbung von Fach- und Führungskräften, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehen, im Regelfall durch externe Personalberater.
Das Abwerben als solches ist zulässig. Es ist Ausfluss der Wettbewerbs- und Erwerbsfreiheit, und niemand hat einen Anspruch auf den Bestand seines Personals.
Unlauter wird es erst durch die eingesetzten Mittel oder verfolgten Zwecke: durch Herabsetzung des bisherigen Arbeitgebers, durch Verleitung zum Vertragsbruch, durch systematisches Ausspannen ganzer Teams zur Behinderung eines Mitbewerbers oder durch Ausnutzung erschlichener Interna.
Für die Erstansprache am Arbeitsplatz hat die Rechtsprechung eine praktikable Linie entwickelt. Ein kurzer erster Anruf zur Kontaktaufnahme ist hinzunehmen, wiederholte oder ausführliche Gespräche während der Dienstzeit sind es nicht. Für die Vermittlung selbst ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich, Vermittlungshonorare dürfen Arbeitsuchenden nur eingeschränkt verrechnet werden.