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Recht & Verfahren

Hausdurchsuchung

Die Hausdurchsuchung ist die Durchsuchung von Wohnungen und anderen zum Hauswesen gehörenden Räumlichkeiten nach Gegenständen oder Personen. Sie greift in das verfassungsgesetzlich geschützte Hausrecht ein und bedarf deshalb im Regelfall einer gerichtlichen Bewilligung auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Ohne Bewilligung ist sie nur bei Gefahr im Verzug zulässig, wobei die Bewilligung unverzüglich nachzuholen ist. Vorausgesetzt sind ein hinreichender Tatverdacht und die Annahme, dass sich gesuchte Gegenstände oder Personen dort befinden.

Dem Betroffenen ist die Anordnung vor Beginn auszuhändigen, er darf eine Vertrauensperson beiziehen, und über den Vorgang ist ein Protokoll aufzunehmen. Gefundene Gegenstände werden sichergestellt.

Besondere Kautelen gelten bei Berufsgeheimnisträgern. Bei Rechtsanwälten ist ein Vertreter der Rechtsanwaltskammer beizuziehen, und strittige Unterlagen werden versiegelt dem Gericht vorgelegt. Rechtsschutz bietet der Einspruch wegen Rechtsverletzung. Von der strafprozessualen Hausdurchsuchung zu unterscheiden sind Nachschauen und Kontrollen ohne Verdachtsbezug.