Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Beschlagnahme

Die Beschlagnahme ist die gerichtliche Anordnung, dass Gegenstände oder Vermögenswerte für Zwecke des Strafverfahrens in amtlicher Verwahrung bleiben.

Sie schließt an die Sicherstellung an, die von Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft vorgenommen werden kann: Widerspricht der Betroffene oder soll die Verwahrung länger dauern, bedarf es der Bewilligung durch das Gericht (§§ 109 ff StPO).

Zulässig ist sie, wenn die Gegenstände als Beweismittel benötigt werden, der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche, dem Verfall, der Einziehung oder der Konfiskation dienen. Betroffen sein können bewegliche Sachen, Datenträger, Konten und Kryptowerte.

Für einzelne Bereiche bestehen erhöhte Anforderungen, etwa bei Unterlagen, die dem Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten unterliegen. Dort ist die Sichtung unter besonderen Kautelen und unter Beiziehung eines Kammervertreters vorgesehen. Gegen die Anordnung stehen Einspruch wegen Rechtsverletzung und Beschwerde offen. Aufzuheben ist die Beschlagnahme, sobald ihre Voraussetzungen wegfallen.