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Recht & Verfahren

Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz ist jene Unterkunft, an der sich eine Person in der Absicht niedergelassen hat, den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen. Bei mehreren Wohnsitzen ist einer als Hauptwohnsitz zu bezeichnen.

Maßgeblich sind objektive Kriterien: Aufenthaltsdauer, Lage der Arbeitsstätte oder Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Wegs dorthin, Wohnsitz der übrigen Familienangehörigen und Funktionen in öffentlichen und privaten Einrichtungen.

Die Meldung dokumentiert diese Verhältnisse nur. Eine unrichtige Bezeichnung ändert die Rechtslage nicht und ist überdies verwaltungsstrafbar.

An den Hauptwohnsitz knüpfen zahlreiche Rechtsfolgen an: das Wahlrecht in der Gemeinde, die Aufnahme in die Wählerevidenz, Förderungen und Beihilfen, die Zuständigkeit von Behörden sowie die Zuteilung im Finanzausgleich, weshalb Gemeinden an der Hauptwohnsitzmeldung Interesse haben.