Haftverhandlung
Die Haftverhandlung ist jene mündliche Verhandlung, in der das Gericht über die Fortsetzung der Untersuchungshaft entscheidet.
Sie findet statt, wenn der Beschuldigte oder sein Verteidiger es beantragt, wenn eine Haftfrist abläuft oder wenn das Gericht sie für erforderlich hält. In bestimmten Abständen ist sie zwingend durchzuführen.
Geprüft wird, ob dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, also Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr, weiterhin vorliegen, ob die Haft verhältnismäßig ist und ob ihr Zweck nicht durch gelindere Mittel erreicht werden kann, etwa durch Gelöbnisse, Meldepflichten, Kaution oder elektronisch überwachten Hausarrest.
Teilnahmeberechtigt sind Beschuldigter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte muss verteidigt sein. Über die Fortsetzung entscheidet das Gericht mit Beschluss, gegen den Beschwerde an das Oberlandesgericht offensteht. Die Haftfristen sind gestaffelt und begrenzen die Gesamtdauer je nach Strafdrohung.