Haftungserklärung
Eine Haftungserklärung ist die Zusage, für Verbindlichkeiten oder Kosten eines anderen einzustehen.
Fremdenrechtlich ist sie im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln bedeutsam: Wer eine Haftungserklärung abgibt, verpflichtet sich für einen gesetzlich bestimmten Zeitraum, für den Unterhalt der Person und für die einer Gebietskörperschaft entstehenden Kosten aufzukommen. Vorausgesetzt sind der Nachweis ausreichender eigener Mittel und die Beibringung in vorgeschriebener Form.
Zivilrechtlich ist je nach Ausgestaltung zu unterscheiden zwischen Bürgschaft, die akzessorisch ist und im Regelfall Subsidiarität kennt, Schuldbeitritt, der eine gleichrangige eigene Verpflichtung begründet, und Garantie, die von der Hauptschuld unabhängig ist.
Die Einordnung entscheidet über Einwendungen und Inanspruchnahme.