Aufenthaltstitel
Ein Aufenthaltstitel ist die behördliche Berechtigung, mit der sich ein Drittstaatsangehöriger rechtmäßig in Österreich aufhalten oder niederlassen darf. Die Voraussetzungen und Arten regelt das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Grundlegend ist die Unterscheidung nach dem Zweck: Die Aufenthaltsbewilligung erlaubt einen befristeten Aufenthalt für einen bestimmten Zweck wie Studium, Forschung oder Entsendung, ohne dass eine dauerhafte Niederlassung beabsichtigt ist. Die Niederlassungsbewilligung zielt auf einen auf Dauer angelegten Aufenthalt.
Für qualifizierte Erwerbstätigkeit bestehen eigene Titel wie die Rot-Weiß-Rot-Karte, die an ein Punktesystem und ein konkretes Arbeitsplatzangebot anknüpft, sowie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen sind eine ortsübliche Unterkunft, eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung und ausreichende Unterhaltsmittel. Zudem sind Integrationserfordernisse mit Sprachnachweisen zu erfüllen. Nach fünfjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Niederlassung kommt der unbefristete Titel Daueraufenthalt-EU in Betracht.
Anträge sind vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland zu stellen, Verlängerungsanträge werden im Inland eingebracht. Vom Aufenthaltstitel zu trennen sind Visa für kurzfristige Aufenthalte und das Aufenthaltsrecht, das Asylberechtigten kraft ihres Status zukommt.