Haftstrafe
Haftstrafe ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Freiheitsstrafe. Das Strafgesetzbuch kennt den Begriff nicht.
Vermieden werden sollte er auch deshalb, weil er mit der Haft im Sinn der Untersuchungshaft verwechselt werden kann, die keine Strafe ist, sondern der Sicherung des Verfahrens dient. Vor rechtskräftiger Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Historisch bezeichnete Arrest oder Haft tatsächlich eine eigene, mildere Strafart neben dem Kerker. Diese Unterscheidung wurde mit dem Strafgesetzbuch 1975 aufgegeben. Heute bestehen als gerichtliche Strafen die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe, ergänzt durch die vorbeugenden Maßnahmen, die keine Strafen sind.
Im Verwaltungsstrafrecht sind primäre Freiheitsstrafen nur in wenigen Fällen vorgesehen, regelmäßig wird eine Geldstrafe samt Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Wer präzise formulieren will, spricht daher von Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft oder Ersatzfreiheitsstrafe.