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Recht & Verfahren

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt die Vermögensnachteile, die dem Versicherungsnehmer daraus entstehen, dass er für einen Schaden einzustehen hat. Ihre Leistung ist zweifach: Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt, wobei die Abwehrfunktion auch die Kosten der Rechtsverteidigung umfasst.

Gedeckt sind im Regelfall Personen-, Sach- und daraus abgeleitete Vermögensschäden im Rahmen der Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind typischerweise vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Erfüllungsansprüche und Schäden an übernommenen Sachen.

Praktisch bedeutsam sind die Pflichtversicherungen. Für Kraftfahrzeuge besteht sie zwingend, und dem Geschädigten steht ein Direktanspruch gegen den Versicherer zu. Ebenso ist die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte, Notare, Ärzte und weitere Berufe vorgeschrieben.

Zu unterscheiden sind Schadensereignis-, Verstoß- und Anspruchserhebungsprinzip, weil davon abhängt, welcher Vertrag für einen Fall eintritt. Bei Berufshaftpflichtversicherungen ist die Nachhaftung nach Beendigung der Tätigkeit besonders zu beachten.