Gutachten
Ein Gutachten ist die fachliche Beurteilung einer Frage durch eine sachkundige Person. Im gerichtlichen Verfahren ist zwischen Befund und Gutachten zu unterscheiden: Der Befund hält die erhobenen Tatsachen fest, das Gutachten zieht daraus die fachlichen Schlüsse. Nur letzteres setzt besondere Sachkunde voraus.
Bestellt wird der Sachverständige vom Gericht, das Fragen formuliert. Die Parteien können Einwendungen erheben, Ergänzung verlangen und ein weiteres Gutachten beantragen, wenn das vorliegende widersprüchlich oder unvollständig ist.
Das Gericht ist an das Gutachten nicht gebunden, hat ein Abweichen aber zu begründen.
Davon zu unterscheiden ist das Privatgutachten, das eine Partei einholt: Es ist kein Beweismittel im technischen Sinn, sondern qualifiziertes Parteienvorbringen, kann aber ein gerichtliches Gutachten erschüttern.