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Recht & Verfahren

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der im Kataster unter einer eigenen Nummer geführt wird.

Rechtlich maßgeblich ist die Verbindung mit dem Grundbuch: Mehrere Grundstücke können in einer Grundbuchseinlage zusammengefasst sein, wobei die Einlage den Grundbuchskörper bildet, der als Einheit veräußert und belastet wird.

Zum Grundstück gehören seine Bestandteile, insbesondere Gebäude, die fest mit dem Boden verbunden sind. Sie teilen das rechtliche Schicksal des Grundes, weshalb ein gesondertes Eigentum am Gebäude nur ausnahmsweise besteht, etwa beim Superädifikat und beim Baurecht.

Änderungen der Grundstücksgrenzen erfolgen durch Teilung, Abschreibung oder Zuschreibung auf Grundlage eines Vermessungsplans. Für die Bezeichnung in Urkunden sind Katastralgemeinde, Einlagezahl und Grundstücksnummer anzuführen.