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Recht & Verfahren

Grundfreiheiten (EU)

Die Grundfreiheiten sind die vier Freiheiten des Binnenmarkts: der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, ergänzt um die Niederlassungsfreiheit als Ausprägung der Personenverkehrsfreiheit.

Ihre Bedeutung folgt aus ihrer unmittelbaren Wirkung. Einzelne können sich vor nationalen Gerichten unmittelbar auf sie berufen, und entgegenstehendes nationales Recht bleibt unangewendet.

Erfasst sind nicht nur diskriminierende Maßnahmen, sondern auch unterschiedslos anwendbare Regelungen, die den grenzüberschreitenden Verkehr behindern können. Gerechtfertigt werden können sie durch die in den Verträgen genannten Gründe sowie durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses, jeweils unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

Ergänzt werden sie durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und durch Harmonisierungsmaßnahmen des Sekundärrechts.