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Recht & Verfahren

Grünbuch

Ein Grünbuch ist ein Dokument der Europäischen Kommission, das eine Frage zur Diskussion stellt und eine öffentliche Konsultation eröffnet. Es enthält keine Rechtsnormen und bindet niemanden.

Seine Funktion ist es, Problemlagen darzustellen, Optionen zu skizzieren und Interessierte, also Mitgliedstaaten, Verbände, Unternehmen, Wissenschaft und Bürger, zur Stellungnahme einzuladen.

Auf ein Grünbuch folgt häufig ein Weißbuch, das bereits konkrete Vorschläge für ein Tätigwerden der Union formuliert. Erst danach kommt es gegebenenfalls zu einem Gesetzgebungsvorschlag.

Für die Rechtsanwendung sind Grünbücher nur mittelbar von Interesse, weil sie die Entstehungsgeschichte späterer Rechtsakte erhellen und damit bei der historischen Auslegung herangezogen werden können. Für Interessenvertretungen und Kanzleien mit regulatorischem Schwerpunkt sind sie hingegen der früheste Zeitpunkt, zu dem sich ein Vorhaben abzeichnet und Einfluss genommen werden kann.