Grenzkataster
Der Grenzkataster ist jener Teil des Katasters, in dem die Grundstücksgrenzen verbindlich festgelegt sind.
Sein Unterschied zum Grundsteuerkataster ist erheblich: Dort dienen die Grenzen nur der steuerlichen Erfassung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit, weshalb Grenzstreitigkeiten nach dem letzten ruhigen Besitzstand oder nach Billigkeit zu entscheiden sind.
Im Grenzkataster hingegen ist die Grenze rechtlich gesichert: Ersitzung an der Grenzfläche ist ausgeschlossen, und die eingetragene Grenze ist maßgeblich.
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen nach einem Verfahren, in dem die Anrainer beizuziehen sind und die Grenzen durch einen Vermessungsbefugten festgestellt werden. Vor jedem Liegenschaftserwerb empfiehlt sich die Prüfung, welchem Kataster das Grundstück angehört.