Grenzgänger
Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat wohnen und in einem anderen arbeiten, wobei sie arbeitstäglich oder zumindest wöchentlich an den Wohnort zurückkehren. Rechtlich sind zwei Ebenen zu trennen.
Sozialversicherungsrechtlich gilt nach der unionsrechtlichen Koordinierung das Beschäftigungslandprinzip: Versicherungspflicht besteht dort, wo gearbeitet wird. Bei Beschäftigung in mehreren Staaten entscheidet der Umfang der Tätigkeit im Wohnsitzstaat.
Steuerrechtlich richtet sich die Zuordnung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, wobei einzelne Abkommen eigene Grenzgängerregelungen enthalten, die das Besteuerungsrecht abweichend zuweisen.
Praktisch bedeutsam geworden ist die Frage bei Telearbeit, weil Arbeitstage im Wohnsitzstaat die Zuordnung verschieben können.