Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerung liegt vor, wenn derselbe Steuerpflichtige für denselben Zeitraum und denselben Gegenstand von mehreren Staaten besteuert wird. Sie entsteht, weil Staaten unterschiedlich anknüpfen: an die Ansässigkeit mit Besteuerung des Welteinkommens oder an die Quelle mit Besteuerung der im Inland erzielten Einkünfte.
Vermieden wird sie durch Doppelbesteuerungsabkommen, die Österreich mit zahlreichen Staaten geschlossen hat und die dem Muster der OECD folgen. Sie weisen das Besteuerungsrecht zu und sehen zwei Methoden vor.
Bei der Befreiungsmethode stellt der Ansässigkeitsstaat die Einkünfte frei und zieht sie nur für den Progressionsvorbehalt heran. Bei der Anrechnungsmethode wird die ausländische Steuer angerechnet.
Praktisch bedeutsam sind die Abkommen bei Grenzgängern, Entsendungen, Immobilien im Ausland und grenzüberschreitenden Beteiligungen.