Gläubigerschutzverband
Gläubigerschutzverbände sind private Vereinigungen, die die Interessen von Gläubigern wahrnehmen, insbesondere im Insolvenzverfahren, wo sie Forderungen ihrer Mitglieder anmelden, an Gläubigerversammlungen teilnehmen und die Tätigkeit des Insolvenzverwalters beobachten.
Als bevorrechtete Gläubigerschutzverbände anerkannte Einrichtungen haben eine gesetzlich gefestigte Stellung: Sie sind vom Gericht zu verständigen, können Anträge stellen, prüfen Sanierungspläne und geben Stellungnahmen ab. Für ihre Tätigkeit gebührt ihnen eine Belohnung aus der Masse.
Außerhalb des Insolvenzverfahrens erteilen sie Bonitätsauskünfte, betreiben Inkasso und beraten bei Forderungsausfällen.
Für Schuldner bedeutsam ist, dass sie bei außergerichtlichen Ausgleichsversuchen als Verhandlungspartner auftreten. Die Schuldenberatung erfolgt demgegenüber durch staatlich anerkannte Stellen.