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LawFinder
Recht & Gehalt

GlBG § 9: Gehaltsangabe in Inseraten

Auch: Gleichbehandlungsgesetz, Mindestgehalt im Stelleninserat

§ 9 des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) verpflichtet Arbeitgeber in Österreich, in Stelleninseraten das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen.

Die Regelung soll Gehaltstransparenz schaffen und Diskriminierung bei der Entlohnung vorbeugen. Verstöße können von der Gleichbehandlungsanwaltschaft aufgegriffen und mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.

Für Bewerber:innen ist die Pflichtangabe eine wertvolle Orientierung: Das inserierte Gehalt ist die Untergrenze. In Kanzleien ist eine deutliche Überzahlung je nach Qualifikation und Vorerfahrung üblich. Das Inserat nennt den Startpunkt der Verhandlung, nicht ihr Ende.

Auf LawFinder ist das Mindestgehalt deshalb fixer Bestandteil jedes Inserats und Pflichtfeld beim Inserieren.