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Recht & Gehalt

Gewerkschaft

Gewerkschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Anders als die Kammern beruhen sie auf freiwilliger Mitgliedschaft und sind privatrechtlich als Vereine organisiert. In Österreich sind sie im Österreichischen Gewerkschaftsbund zusammengefasst, der sich in Fachgewerkschaften gliedert.

Ihre zentrale rechtliche Funktion ist der Abschluss von Kollektivverträgen. Kollektivvertragsfähig sind gesetzliche Interessenvertretungen sowie freiwillige Berufsvereinigungen, die die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen und denen die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt wurde (§§ 4 ff ArbVG).

Daneben unterstützen sie Betriebsräte, beraten Mitglieder und vertreten sie in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Das Streikrecht ist in Österreich nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, wird aber als zulässiges Mittel des Arbeitskampfes anerkannt. Rechtliche Fragen betreffen vor allem die Folgen für das Entgelt und die Grenzen zulässiger Kampfmaßnahmen.