Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Regeln über unselbständige Arbeit. Es ordnet das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und dient dem Ausgleich der strukturellen Unterlegenheit der Arbeitnehmerseite.
Gegliedert wird es in das Individualarbeitsrecht, das das einzelne Arbeitsverhältnis von der Begründung bis zur Beendigung erfasst, das kollektive Arbeitsrecht mit Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Betriebsverfassung sowie das Arbeitnehmerschutzrecht mit Arbeitszeit, Urlaub und Sicherheit.
Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch besteht in Österreich nicht: Die Materie ist auf zahlreiche Gesetze verteilt, darunter das Angestelltengesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitszeit- und das Arbeitsruhegesetz, das Urlaubsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz und das AVRAG, ergänzt durch die Bestimmungen des ABGB über den Dienstvertrag (§§ 1151 ff ABGB).
Zwischen diesen Quellen besteht ein Stufenbau, der über das Günstigkeitsprinzip aufgelöst wird. Die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung setzt sich durch (§ 3 ArbVG). Kennzeichnend ist die Zwingung: Weite Teile lassen Abweichungen nur zugunsten des Arbeitnehmers zu.
Streitigkeiten entscheiden die Arbeits- und Sozialgerichte in einem eigenen Verfahren, in dem Senate mit fachkundigen Laienrichtern besetzt sind (ASGG).