Gewerbebehörde
Gewerbebehörde ist im Regelfall die Bezirksverwaltungsbehörde, also Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat in Städten mit eigenem Statut.
Ihr obliegen die Entgegennahme von Anmeldungen, die Feststellung der Voraussetzungen, die Erteilung von Bewilligungen, die Genehmigung von Betriebsanlagen sowie die Aufsicht über die Einhaltung der Gewerbeordnung einschließlich der Verhängung von Verwaltungsstrafen und der Entziehung von Berechtigungen.
Sie handelt in mittelbarer Bundesverwaltung, weil das Gewerberecht Bundessache ist und von den Landesbehörden vollzogen wird. Rechtsschutz gegen ihre Bescheide gewährt das Landesverwaltungsgericht.
In einzelnen Angelegenheiten bestehen abweichende Zuständigkeiten, etwa bei überregionalen Anlagen oder wenn das Gesetz den Landeshauptmann beruft.