Gewerbeberechtigung
Die Gewerbeberechtigung ist das Recht, ein Gewerbe auszuüben. Sie entsteht bei freien Gewerben bereits mit ordnungsgemäßer Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, bei reglementierten Gewerben erst mit dem Nachweis der Befähigung, bei einzelnen Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial überdies erst mit rechtskräftiger Bewilligung.
Allgemeine Voraussetzungen sind Eigenberechtigung, Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats oder ein entsprechender Aufenthaltstitel sowie das Fehlen von Ausschlussgründen, insbesondere bestimmter strafgerichtlicher Verurteilungen und der Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.
Juristische Personen benötigen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer.
Eingetragen wird die Berechtigung im Gewerbeinformationssystem, das eine GISA-Zahl vergibt. Ruhen und Wiederbetrieb sind zu melden.