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Recht & Verfahren

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist die Erklärung gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde, ein Gewerbe ausüben zu wollen. Anzugeben sind die genaue Bezeichnung des Gewerbes, der Standort und die Person des Anmelders. Beizubringen sind Nachweise über die allgemeinen Voraussetzungen und bei reglementierten Gewerben über die Befähigung.

Bei freien Gewerben darf die Tätigkeit unmittelbar mit der Anmeldung aufgenommen werden. Ein Bescheid ergeht nur, wenn die Voraussetzungen strittig sind. Bei reglementierten Gewerben ist die Rechtskraft der Feststellung abzuwarten, sofern kein Ausnahmefall vorliegt.

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Mit ihr entsteht zugleich die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, weshalb der Zeitpunkt auch beitragsrechtlich bedeutsam ist.