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Recht & Verfahren

Gewerbearten

Die Gewerbeordnung unterscheidet nach den Antrittsvoraussetzungen. Freie Gewerbe erfordern keinen Befähigungsnachweis und dürfen mit der Anmeldung ausgeübt werden. Sie bilden die größte Gruppe.

Reglementierte Gewerbe setzen den Nachweis der fachlichen Befähigung voraus, der durch Prüfung, Ausbildung oder einschlägige Tätigkeit erbracht wird. Innerhalb dieser Gruppe bestehen die Handwerke als traditionelle Kategorie.

Eine besondere Untergruppe bilden jene Tätigkeiten, die wegen ihres Gefährdungspotenzials einer eigenen Zuverlässigkeitsprüfung bedürfen, etwa Baumeister, Waffengewerbe, Sicherheitsgewerbe und Vermögensberatung.

Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind unter anderem die freien Berufe mit eigenem Berufsrecht, darunter Rechtsanwälte und Notare, sowie die Land- und Forstwirtschaft.