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Recht & Verfahren

Gesetzesvorbehalt

Ein Gesetzesvorbehalt ist die Anordnung, dass ein Eingriff in ein Grundrecht nur auf Grundlage eines Gesetzes zulässig ist.

Unterschieden werden Formen unterschiedlicher Strenge. Beim einfachen Gesetzesvorbehalt genügt eine gesetzliche Grundlage, beim materiellen sind zusätzlich bestimmte Zwecke vorgegeben, für die eingeschränkt werden darf. Die Konvention nennt etwa nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung, Gesundheit und die Rechte anderer.

Hinzu kommt stets die Verhältnismäßigkeit, die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit verlangt.

Vorbehaltlos gewährleistete Rechte kennen keine ausdrückliche Schranke. Beschränkungen kommen dort nur zur Auflösung von Kollisionen mit anderen Verfassungsgütern in Betracht. Vom Gesetzesvorbehalt zu unterscheiden ist der Ausgestaltungsvorbehalt, bei dem der Gesetzgeber ein Recht erst näher formt.