Gesetz
Ein Gesetz im formellen Sinn ist ein vom zuständigen Gesetzgebungsorgan im vorgesehenen Verfahren beschlossener und kundgemachter Rechtsakt. Im materiellen Sinn wird darunter jede generelle Rechtsnorm verstanden, also auch Verordnungen.
Der Weg eines Bundesgesetzes ist vorgezeichnet: Initiative durch Regierungsvorlage, Initiativantrag, Antrag des Bundesrates oder Volksbegehren, Beratung in Ausschuss und Plenum des Nationalrates, Mitwirkung des Bundesrates, Beurkundung durch den Bundespräsidenten, Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
Verfassungsgesetze verlangen erhöhte Anwesenheits- und Mehrheitserfordernisse und eine ausdrückliche Bezeichnung.
Rangmäßig steht das einfache Gesetz unter dem Verfassungsrecht und über Verordnungen. Im Kollisionsfall mit Unionsrecht greift der Anwendungsvorrang.