Gemeinnützige Leistung
Gemeinnützige Leistungen sind unentgeltliche Arbeiten für das Gemeinwohl, die im Strafrecht an die Stelle einer Freiheitsentziehung treten können. Zwei Anwendungsfälle bestehen.
Im Rahmen der Diversion kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht von der Verfolgung zurücktreten, wenn der Beschuldigte gemeinnützige Leistungen erbringt. Der Umfang ist begrenzt, und die Freizeitgestaltung darf nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Zum anderen kann eine uneinbringliche Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgearbeitet werden, wodurch die Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet wird. Für die Umrechnung bestehen gesetzliche Schlüssel.
Erbracht werden die Leistungen bei anerkannten Einrichtungen, vermittelt und begleitet von den Einrichtungen der Bewährungshilfe. Ein Arbeitsverhältnis entsteht nicht. Für Unfälle besteht Versicherungsschutz nach eigenen Regeln.