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Recht & Verfahren

Bewährungshilfe

Bewährungshilfe ist die sozialarbeiterische Betreuung von Personen, gegen die eine Strafe bedingt nachgesehen wurde, die bedingt entlassen wurden oder bei denen eine diversionelle Erledigung mit Probezeit erfolgt ist. Angeordnet wird sie vom Gericht.

Sie dient dazu, den Betreuten bei der Lebensführung zu unterstützen und ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Die Bewährungshelfer stehen im Kontakt mit dem Betreuten, helfen bei Wohnung, Arbeit, Schulden und Suchtproblemen und berichten dem Gericht über den Verlauf. Beharrliche Verstöße gegen Weisungen können zum Widerruf der bedingten Nachsicht oder Entlassung führen.

Erbracht werden die Leistungen in Österreich weit überwiegend von einem privaten Verein, der im Auftrag des Bundes tätig ist und daneben Konfliktregelung im Tatausgleich, Haftentlassenenhilfe und Prozessbegleitung anbietet.

Für Juristinnen und Juristen ist die Einrichtung im Straf- und Vollzugsalltag ein regelmäßiger Ansprechpartner.