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Recht & Verfahren

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist jener Politikbereich der Europäischen Union, in dem die Mitgliedstaaten ihr außen- und sicherheitspolitisches Handeln abstimmen. Geregelt ist sie im Vertrag über die Europäische Union.

Sie folgt eigenen Regeln, die sie vom übrigen Unionsrecht abheben: Entschieden wird im Regelfall einstimmig im Europäischen Rat und im Rat, Gesetzgebungsakte sind ausgeschlossen, und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs ist weitgehend ausgenommen. Handlungsformen sind Beschlüsse über Standpunkte und Aktionen der Union, darunter auch restriktive Maßnahmen wie Sanktionen.

Vertreten wird die Union durch den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, der zugleich Vizepräsident der Kommission ist und dem der Europäische Auswärtige Dienst zuarbeitet. Teil der GASP ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit zivilen und militärischen Missionen.

Für Österreich stellt sich dabei die Frage des Verhältnisses zur immerwährenden Neutralität. Verfassungsrechtlich ist die Teilnahme an der GASP durch eine eigene Bestimmung abgesichert, die die Mitwirkung an Maßnahmen einschließlich der Aussetzung von Wirtschaftsbeziehungen ermöglicht (Art 23j B-VG).