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Recht & Verfahren

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist der allgemeine Vertretungskörper der Gemeinde und ihr oberstes Organ. Er wird von den Wahlberechtigten der Gemeinde nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt (Art 117 B-VG).

Wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder, wobei Unionsbürgern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde das Wahlrecht ebenfalls zusteht.

Zu seinen Aufgaben zählen die grundlegenden Entscheidungen der Gemeindepolitik, also der Beschluss des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses, der Erlass von Verordnungen wie Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, die Ausschreibung von Abgaben, Grundstücksgeschäfte von Gewicht und die Wahl der übrigen Organe.

Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl und ist in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Dort finden sich auch die Bestimmungen über Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Ausschüsse und die Öffentlichkeit der Sitzungen. In den meisten Bundesländern wählt der Gemeinderat den Bürgermeister, in einigen wird dieser direkt von der Bevölkerung gewählt.